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Teilnahmebedingungen für einen Segeltörn auf SY “Beste”
1. Die Teilnehmer sind Mitglieder einer Segelcrew und nehmen an einem sportlichen Unternehmen unter
Kostenbeteiligung teil. Sie schließen keinen Beförderungsvertrag ab.
2. Der Teilnehmer verzichtet für die Dauer des Törns auf Ersatzansprüche für Personenschäden und für Schäden an persönlichem Eigentum, gegenüber allen auf dem
Schiff befindlichen Personen, soweit die Schäden nicht von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt oder auf
vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Teilnehmer versichert, daß er gesund ist und schwimmen kann.
3. Die seemännischen Verhaltensregeln an Bord müssen beachtet werden. Sie werden auf dem Schiff in der Praxis geübt.
4. In seemännischen Belangen ist dem Skipper oder seines Vertreters Folge zu leisten. Dies ist notwendig zur Sicherheit der Crew und des Schiffes.
5. Sollte infolge widriger Umstände, wie z.B. Ausfall des Schiffsführers während des Törn, höhere Gewalt (schlechtes Wetter, Sturm etc.) oder anderer
unvorhersehbarer Umstände, der Törn vorzeitig zu Ende gehen, besteht ein nur angemessener Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
6. Die Fahrtroute wird mit der Crew besprochen und so durchgeführt, wie es die Mehrheit wünscht, es sei
denn, es bestehen Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Crew oder des Schiffes. In diesem Fall bestimmt der Skipper.
7. Dem Teilnehmer ist bekannt, daß der Skipper im Fall von schweren persönlichen Differenzen oder
schwerwiegender Nichtbeachtung der seemännischen Sicherheitsregeln, die Crew und Schiff gefährden, eines oder mehrere Mitglieder der Crew vom Schiff verweisen kann, ohne daß ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder auf eventuell entstehende zusätzliche Kosten besteht.
8. Lifebelts und Schwimmwesten müssen im Interesse der Sicherheit unverzüglich angelegt werden, wenn dies von der Schiffsführung angeordnet wird.
9. Verluste von Schiffsausrüstung und während des Törns von Mitgliedern der Crew am Schiff verursachte
Schäden werden von der Crew ersetzt.
10. Bei Nichtteilnahme am Törn, egal aus welchen Gründen, gelten folgende Stornogebühren: .
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- bis 22 Tage vor Törnbeginn 15% des vereinbarten Preises
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- ab 21 bis 7 Tage vor Törnbeginn 40% des vereinbarten Preises
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- ab 6 Tage vor bis Törnbeginn 80% des vereinbarten Preises
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Ersatz ist mit Zustimmung des Skippers möglich. Für die Umbuchung berechnen wir 10% des Törnpreises.
Dem Teilnehmer ist es unbenommen, den Nachweis zu führen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die o.a. Gebühren.
11. Bei Beginn des Törns wird von der Crew eine Bordkasse eingerichtet. Aus ihr werden die Kosten für
Verpflegung bezahlt. Der Skipper ist traditionsgemäß von der Einzahlung befreit.
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